19. Oktober 1878: Verfolgung von Sozialdemokraten

Mit der 1875 gegründeten Sozialistischen Arbeiterpartei (SAP) verfügte die Sozialdemokratie in Deutschland über eine einheitliche Partei. Darin sah Reichskanzler Otto von Bismarck eine der größten Gefahren für die monarchistische Ordnung. Er nutzte die im deutschen Bürgertum und beim Adel vorherrschende Ablehnung der Demokratie und die wachsende Furcht vor revolutionären Bestrebungen der stetig wachsenden Arbeiterbewegung.

1878 wurden zwei Attentate auf Kaiser Wilhelm I. verübt, die Bismarck der SAP anlastete, obwohl die Sozialdemokratie die Anschläge entschieden ablehnte und es keine Beweise für eine Urheberschaft gab. Dennoch gelang es Bismarck in Folge der Attentate, die Revolutionsängste so weit zu schüren, dass der Reichstag am 19. Oktober 1878 mit der Stimmenmehrheit der Konservativen und Nationalliberalen das Gesetz "wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" verabschiedete.

Dieses so genannte Sozialistengesetz erlaubte Verbote sozialistischer Parteien, Organisationen und Druckschriften sowie politischer Versammlungen.

Bismarcks Absicht war es, den zunehmenden Einfluss der Arbeiterbewegung in Politik und Gesellschaft mit polizeistaatlichen Mitteln auszuschalten und die sozialdemokratischen Strukturen zu zerschlagen.

Auf Grundlage des "Sozialistengesetzes" wurden innerhalb von zwölf Jahren etwa 1.300 Druckschriften und über 330 Arbeiterorganisationen, darunter auch die SAP und Gewerkschaftsverbände, verboten. Tausende wurden verhaftet oder zur Emigration gezwungen.

Die Sozialdemokratie zu zerschlagen, gelang Bismarck mit dem bis 1890 immer wieder verlängerten "Sozialistengesetz" nicht. In den Wahlen von 1890 wird die Sozialdemokratie mit 1,4 Millionen Wählern stärkste Partei.

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